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Allgemeine Geschäftsbedingungen  
 

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.


2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit SN-Technik Handelsgesellschaft mbH, Hausmannsfeld 33, 46047 Oberhausen.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

Wann der Vertrag mit uns zustande kommt, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Zahlungsart:

- Rechnung
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen an.

- Vorkasse
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail innerhalb von zwei Tagen an, in welcher wir Ihnen unsere Bankverbindung nennen.

- Barzahlung bei Abholung
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail innerhalb von zwei Tagen an.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Den Vertragstext können Sie auf unserer Homepage einsehen.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei SN-Technik Handelsgesellschaft mbH, Hausmannsfeld 33, 46047 Oberhausen, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag - Freitag Uhr 07:00 - 16:30. Wir liefern nicht an Packstationen.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - egal, ob bei uns oder unseren Vorlieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, Ausschluss, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten - die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Waren auf Abruf hat der Käufer, wenn nicht anders vereinbart, spätestens 4 Wochen nach Bestelldatum abzunehmen. Erfolgt dieses nicht, sind wir nach Setzen einer Nachfrist von 2 Wochen unbeschadet anderweitiger Rechte berechtigt, die Waren in Rechnung zu stellen.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

- Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

7. Transportschäden

Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

8. Beanstandungen und Gewährleistung und Garantien

Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Schrauben, Muttern u. ä. Gewinde- und Normteile werden von uns nach den einschlägigen technischen Normen geliefert, sofern nicht Sondervereinbarungen getroffen wurden. Für nachweislich fehlerhaft gelieferte Ware liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder erteilen eine Gutschrift. Haben wir die Ersatzlieferung gewählt und ist die Nachlieferung von uns schuldhaft nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist ausgeführt worden oder unmöglich geworden oder endgültig fehlgeschlagen, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Sonderanfertigung besteht bei evtl. anfallenden Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% kein Anspruch auf Zurücknahme bzw. Nachlieferung der Quantitäten. Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurde. Der Käufer ist selbst verpflichtet, die Eignung für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab zu überprüfen. Reicht der Besteller Unterlagen wie Zeichnungen, Muster u. a. ein, die technische Mängel enthalten, so haftet er für Folgen dieser Mängel alleine. Für Schäden im Rahmen der Gewährleistung wegen vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- und Ersatzpflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen, und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haften wir nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Schadenersatzsansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, und bis zur Einlösung von Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum. Bei einem Kontokorrentverhältnis gilt das vorbehaltene Eigentum auch zur Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit im fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Der Käufer, dem die Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur dann gestattet ist, wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht, tritt sämtliche Forderungen aus Weiterveräußerung - gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung unsere Ware mit anderen Waren erfolgt - schon hiermit bis zur Tilgung aller unserer offenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit solchen Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Das gilt auch in den Fällen, in denen unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung kraft Gesetzes untergegangen ist. Der Käufer wird von uns mit dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer muss uns eine Pfändung oder jede andere Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich anzeigen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind unzulässig. Übersteigt der Wert für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

10. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen - z. B. wegen Beratungsfehlern, wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verzug oder verschuldeter Unmöglichkeit, aus unerlaubter Handlung - sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. In allen Fällen, in denen die Haftung mit oder ohne Verschulden nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, für die wir nach den nationalen Umsetzungsgesetzen der EG-­Richtlinie zur Produkthaftung haften.

11. Warenrückgabe

Von uns gelieferte Lagerware kann ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung nur zurückgenommen werden, wenn wir vorher schriftliches Einverständnis dazu gegeben haben und die Ware sich in einwandfreiem Zustand und in Original-Verpackung befindet. Die vereinbarte Rücklieferung die für uns wahlweise durch Abholung - abzüglich einer entsprechenden Frachtpauschale oder durch den Käufer frei unserem Lager vorzunehmen ist, wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Sonderanfertigungen und oberflächenveredelte Teile können in keinem Fall zurückgenommen werden.

12. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrage ist Oberhausen. Gerichtsstand - auch für Urkundenprozesse - ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Oberhausen. Wir behalten uns jedoch vor, eine Klage nach unserer Wahl auch an dem für den Sitz des Käufers zuständigen Gerichtsstand einzureichen.

14. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

 
SN-Technik Handelsgesellschaft mbH | Hausmannsfeld 33 | D-46047 Oberhausen | Tel.: (+49) 0208 - 88 05 70
Fax: (+49) 0208 - 88 05 720 | info@sn-technik.de